SATWORKERS LIMITED
Direkter Freelancer-Vertrag
Version 2026-06-08.2 · aktiv ab 2026-06-08
Direkter Freelancer-Vertrag
Version: 2026-06-08.2
Stand: 8. Juni 2026
Anbieterin der Plattform: SATWORKERS LIMITED
1. Zweck
Diese Bedingungen gelten für direkte Freelancer-Verträge, die über SatWorkers vorbereitet, dokumentiert und von Auftraggeber und Freelancer elektronisch akzeptiert werden.
Der individuelle Vertrag entsteht nicht allein durch diese allgemeinen Bedingungen, sondern durch den konkreten Vertrags-Snapshot des jeweiligen Auftrags. Der Snapshot enthält insbesondere Vertragspartner, Leistungsbeschreibung, Vergütung, Umfang, Datenschutzangaben, Nutzungsrechte, Risikohinweise und Annahmedaten.
2. Vertragspartner
Vertragspartner des direkten Freelancer-Vertrags sind ausschließlich der Unternehmenskunde als Auftraggeber und der Freelancer als Leistungserbringer.
SatWorkers ist in diesem Ablauf Plattformanbieterin, technisches Dokumentationssystem und Zahlungs-/Abrechnungsinfrastruktur. SatWorkers ist nicht Arbeitgeber, nicht Personalverleiher, nicht Auftraggeber der Freelancer-Leistung, nicht Verkäufer der Freelancer-Leistung und nicht Verwahrer von Kundengeldern.
3. B2B-only
Dieser Ablauf ist ausschließlich für Unternehmenskunden und selbständige Freelancer bestimmt. Verbraucher dürfen diesen Ablauf nicht nutzen.
Der Auftraggeber bestätigt, für ein Unternehmen zu handeln. Der Freelancer bestätigt, selbständig, auf eigene Rechnung und mit eigener steuerlicher Verantwortung tätig zu sein.
4. Vertragsvorbereitung
Vor Annahme des direkten Freelancer-Vertrags fragt SatWorkers die für den konkreten Auftrag erforderlichen Daten ab. Dazu gehören insbesondere Parteiangaben, Leistungsbeschreibung, Vergütung, Laufzeit, Umfang, Selbständigkeitsangaben, Datenschutzangaben und Angaben zu Nutzungsrechten.
Wenn Pflichtdaten fehlen oder der Auftrag rechtlich riskant erscheint, kann SatWorkers die Annahme blockieren oder eine manuelle Prüfung verlangen.
5. Kein Arbeitsverhältnis und keine Arbeitnehmerüberlassung
Der direkte Freelancer-Vertrag soll kein Arbeitsverhältnis begründen. Der Freelancer bleibt selbständig und darf nicht wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden.
Der Auftraggeber darf Ziele, fachliche Anforderungen, Sicherheitsvorgaben, Termine, Feedback und Abnahmekriterien festlegen. Der Auftraggeber darf kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht ausüben.
Wenn ein Einsatz tatsächlich wie Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit oder ein Arbeitsverhältnis wirkt, darf dieser direkte Ablauf nicht genutzt werden.
6. Vertragsschluss
Ein direkter Freelancer-Vertrag kommt erst zustande, wenn:
- alle Pflichtdaten vollständig sind,
- der Vertrags-Snapshot erzeugt wurde,
- der Snapshot nicht blockiert ist,
- Auftraggeber und Freelancer denselben Snapshot aktiv akzeptiert haben.
Jede wesentliche Änderung nach dem Snapshot erfordert eine neue Vertragsversion und erneute Annahme beider Parteien.
7. Zahlung
Soweit Kartenzahlung über Stripe Connect aktiviert ist, zahlt der Auftraggeber direkt an das verbundene Stripe-Konto des Freelancers. SatWorkers kann eine Plattformgebühr erhalten.
Stripe kann eigene Gebühren, Prüfungen, Verzögerungen, Rückbelastungen oder Kontoeinschränkungen anwenden.
8. Steuern und Rechnungen
Der Freelancer ist Verkäufer der Leistung und für Rechnungstellung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung, lokale Registrierungen und sonstige öffentliche Pflichten selbst verantwortlich.
SatWorkers kann technische Zahlungsübersichten, Plattformgebührennachweise, Zeitnachweise und Belege bereitstellen. Diese ersetzen keine Steuerberatung.
9. Datenschutz
Wenn der Freelancer personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, muss der individuelle Vertrags-Snapshot Datenschutzangaben und Auftragsverarbeitungsregeln enthalten. Ohne diese Angaben darf der direkte Vertrag nicht aktiviert werden.
10. Streitfälle
SatWorkers kann Streitfälle dokumentieren, Nachweise anfordern und zwischen den Parteien vermitteln. SatWorkers entscheidet jedoch nicht als Gericht über Ansprüche aus dem direkten Vertrag.
11. Rangfolge
Der individuelle Vertrags-Snapshot geht für den konkreten Auftrag diesen allgemeinen Bedingungen vor, soweit der Snapshot speziellere Regelungen enthält.